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Straßenmusik und Straßenkunst sind in der Innenstadt künftig genehmigungspflichtig

Straßenmusik und Straßenkunst sind in der Innenstadt künftig genehmigungspflichtig HP KB

„In der Dresdner Innenstadt hat die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes durch Straßenmusiker und Straßenkünstler in den vergangenen Jahren stark zugenommen, da an jeder Stelle der Innenstadt musiziert werden konnte. Allerdings haben auch die Beschwerden der Anwohner, von ortsansässigen Gewerbetreibenden und Touristen, die sich zunehmend belästigt fühlten, stark zugenommen", so Reinhard Koettnitz, Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes. „Eine Differenzierung zwischen künstlerischen Darbietungen und bloßer Lärmbelästigung fand nicht statt. Es ist deshalb erforderlich, Regeln für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes der Innenstadt für Straßenmusik und Straßenkunst aufzustellen und die Einhaltung auch zu kontrollieren", so Koettnitz weiter.

Durch die neue Regelung soll vor allem mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden sowie die bereits vorhandenen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes Rücksicht genommen werden. Deshalb ist ab dem 27. Mai ist für die Ausübung der Straßenmusik/Straßenkunst in jedem Fall eine Sondernutzungserlaubnis auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden erforderlich. Die Straßenmusiker- und künstler wurden darüber bereits durch Merkblätter informiert.

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/strassenmusik ist ein Informationsblatt über die zukünftige Verfahrensweise, das Verfahren der Antragstellung und der Erlaubniserteilung veröffentlicht. Gleichzeitig sind dort Antragsformulare und Lagepläne für Standorte für die Ausübung von Straßenmusik/Straßenkunst zu finden. Das Informationsblatt, die Lagepläne und Antragsformulare sind im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9 erhältlich. Hier werden auch Anfragen zur künftigen Verfahrensregelung beantwortet. Außerdem sind die Formulare im Ordnungsamt und im Ortsamt Altstadt/Bürgerbüro, Theaterstraße 11-15, erhältlich.

Der Sondernutzungsantrag kann von dem Straßenmusiker/Straßenkünstler, der tatsächlich beabsichtigt Straßenmusik/Straßenkunst auszuüben, beim Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, Zimmer K 226 gegen Vorlage des Personalausweises/Passes eingereicht werden. Die Entgegennahme der Sondernutzungsanträge erfolgt ausschließlich montags von 8.30 Uhr bis 10 Uhr für die laufende Kalenderwoche.

Das neue Verfahren ist eine sinnvolle, alle Interessen berücksichtigende Lösung, die den Verwaltungsaufwand in Grenzen hält und die Straßenmusiker/Straßenkünstler nicht unangemessen belastet. Dabei wird um Verständnis gebeten, dass nicht allen Interessen Einzelner entsprochen werden kann, da so eine allgemein verträgliche Lösung immer auch die Akzeptanz der Interessen des Anderen erfordert. Die Straßenmusik und Straßenkunst soll als Bereicherung der Vielfalt in der Innenstadt erhalten bleiben.

Rathaus Online – Ihr Anliegen:

 

Quelle: Landeshauptstadt Dresden

Letzte Änderung am Dienstag, 28 Mai 2013 19:04

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