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Hochwasserhilfe: IHK Dresden legt Sonderfonds zur Begutachtung von Hochwasserschäden auf

In Anlehnung an die Erfahrungen aus den Hochwassersommern 2002 und 2010 hat die IHK Dresden erneut entschieden, einen Sofortfonds für Einsätze öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Begutachtung von Hochwasserschäden bei ihren Mitgliedsunternehmen aufzulegen. Daraus werden je Fall bis zu 50 % der Gutachterkosten, im Höchstfall 600 Euro je Gutachten gezahlt, sofern die Kosten nicht durch Dritte (z. B. Versicherung) gedeckt werden.

Das entsprechende Antragsformular ist auf der IHK-Internetseite www.dresden.ihk.de unter der Rubrik „Hochwasser 2013“ zu finden, kann auf Wunsch aber auch per Fax übermittelt werden.

Das Hochwasser-Telefon der Kammer ist unter (0351) 2802-0 zu erreichen und hilft u. a. bei der Vermittlung von Gutachtern.

quelle: IHK Dresden , 10.06.2013 , 12:59 Uhr

 

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