· als hochwassergeschädigte Unternehmen registrieren lassen,
· Hinweise zu arbeitsrechtlichen Fragen, etwa zur Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern bei Geschäftsstillstand erhalten,
· sich zur Fortführung und Unterstützung bestehender Ausbildungsverhältnisse informieren sowie
· Sachverständige zur Schadensbegutachtung benannt bekommen.
Sobald der IHK belastbare Informationen zu etwaigen Sonderhilfsmaßnahmen der Kommunen, des Freistaates, des Bundes oder Dritter vorliegen, wird auch zu diesen Auskunft gegeben bzw. werden entsprechende Ansprechpartner vermittelt.
Quelle: IHK Dresden