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Reha Management - passgenau für den Einzelfall

Reha Management - passgenau für den Einzelfall Jobcenter Dresden

Partner für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Ausbildung und Integration in Beschäftigung gesucht
Um dem Fachkräftemangel der Zukunft entgegenzuwirken und (jugendlichen) Ausbildungssuchenden mit Behinderung die Integration in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, kann das Jobcenter Dresden Arbeitgeber mit einem Zuschusses zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen unterstützen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass in diesem Personenkreis besonders motivierte und zuverlässige Menschen eine Ausbildung oder Beschäftigung im regionalen Arbeitsmarkt suchen.


Wir unterstützen Arbeitgeber finanziell, die Arbeitnehmern mit Handicap

  • durch eine betriebliche Ausbildung oder
  • mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

eine dauerhafte berufliche Perspektive bieten wollen.


Der Umfang des Zuschusses (§ 73 SGB III) kann in Abhängigkeit von den Anforderungen des Ausbildungsplatzes und den auszugleichenden Leistungsdefiziten bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung (inkl. aller Arbeitgeberleistungen) des letzten Ausbildungsjahres betragen.


Damit sich Arbeitgeber auch bereits vor der Vereinbarung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses von der Leistungsbereitschaft und Stärke ihres neuen Arbeitnehmers überzeugen können, werden sie durch das Jobcenter Dresden durch die Übernahme der gesamten Lohn- und Lohnnebenkosten einer befristeten Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen (nach § 46 SGB III) für die Dauer von bis zu drei Monaten unterstützt. Der zeitliche Umfang ist auch hier abhängig von den Anforderungen des Arbeitsplatzes und den auszugleichenden Leistungsdefiziten des Arbeitnehmers.


Unser Ziel ist es, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und eine nachhaltige und dauerhafte Eingliederung unserer Kunden in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Probebeschäftigung - bei schwerbehinderten Arbeitnehmern auch im Anschluss an eine beim gleichen Arbeitgeber absolvierte Ausbildung - können wir die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Eingliederungszuschuss (nach § 90 SGB III) finanziell unterstützen. Diese betriebliche Eingliederungshilfe beträgt in Abhängigkeit vom Alter des Arbeitnehmers, den bestehenden Anforderungen des Arbeitsplatzes und den dauerhaft auszugleichenden gesundheitlichen Einschränkungen bis zu 70 Prozent der Lohn- und Lohnnebenkosten für die Dauer von bis zu 96 Monaten.


Wir konnten Sie überzeugen? Sie wollen Arbeitnehmern mit Handicap eine berufliche Perspektive bieten?


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie zu diesen und anderen Förderleistungen!


Ihre Reha/SB - Spezialisten des gemeinsamen Arbeitgeber-Services der Agentur und des Jobcenters Dresden:
Frau Dörfelt: 0351/475-1766
Frau Beck: 0351/475-2308
Frau Lohse: 0351/475-3865
Herr Winkler: 0351/ 475-3867
Fax: 0351/475-4444
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Quelle: Jobcenter Dresden

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