Straßenmusik und Straßenkunst sind in der Innenstadt künftig genehmigungspflichtig

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Durch die neue Regelung soll vor allem mehr auf die Bedürfnisse der Innenstadtbewohner und der Gewerbetreibenden sowie die bereits vorhandenen Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes Rücksicht genommen werden. Deshalb ist ab dem 27. Mai ist für die Ausübung der Straßenmusik/Straßenkunst in jedem Fall eine Sondernutzungserlaubnis auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden erforderlich. Die Straßenmusiker- und künstler wurden darüber bereits durch Merkblätter informiert.

Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/strassenmusik ist ein Informationsblatt über die zukünftige Verfahrensweise, das Verfahren der Antragstellung und der Erlaubniserteilung veröffentlicht. Gleichzeitig sind dort Antragsformulare und Lagepläne für Standorte für die Ausübung von Straßenmusik/Straßenkunst zu finden. Das Informationsblatt, die Lagepläne und Antragsformulare sind im Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9 erhältlich. Hier werden auch Anfragen zur künftigen Verfahrensregelung beantwortet. Außerdem sind die Formulare im Ordnungsamt und im Ortsamt Altstadt/Bürgerbüro, Theaterstraße 11-15, erhältlich.

Der Sondernutzungsantrag kann von dem Straßenmusiker/Straßenkünstler, der tatsächlich beabsichtigt Straßenmusik/Straßenkunst auszuüben, beim Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden, Sachgebiet Straßenverwaltung, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, Zimmer K 226 gegen Vorlage des Personalausweises/Passes eingereicht werden. Die Entgegennahme der Sondernutzungsanträge erfolgt ausschließlich montags von 8.30 Uhr bis 10 Uhr für die laufende Kalenderwoche.

Das neue Verfahren ist eine sinnvolle, alle Interessen berücksichtigende Lösung, die den Verwaltungsaufwand in Grenzen hält und die Straßenmusiker/Straßenkünstler nicht unangemessen belastet. Dabei wird um Verständnis gebeten, dass nicht allen Interessen Einzelner entsprochen werden kann, da so eine allgemein verträgliche Lösung immer auch die Akzeptanz der Interessen des Anderen erfordert. Die Straßenmusik und Straßenkunst soll als Bereicherung der Vielfalt in der Innenstadt erhalten bleiben.

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Quelle: Landeshauptstadt Dresden

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