Der Zeitraum für die Mahd ist in einem behördlich bestätigten Deichpflegeplan festgelegt. Dieser wird den naturschutzrechtlichen Anforderungen wie dem Erhalt und der Vermehrung seltener Arten gerecht. Da die Gräser meist mehrmals pro Jahr aussamen, stellt die Mahd keine Bestandsgefährdung der gewünschten Artenvielfalt dar. Diese Vielfalt von tief- und flachwurzelnden Pflanzen ist wichtig, um die Standsicherheit der Deiche zu erhalten.
Bei Neubau und Sanierungen von Deichen werden heute meist Grasmischungen verwendet, die seltene Pflanzen enthalten. Dies ist oft Teil der Ausgleichsmaßnahmen, die die Landestalsperrenverwaltung bei größeren Baumaßnahmen durchführen muss. Diese Ausgleichsmaßnahmen werden im Planfeststellungsbeschluss durch die Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde festgelegt.
Quelle: Landestalsperrenverwaltung